Digitaler Euro – EZB geht in „Vorbereitungsphase“ über

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Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat angekündigt, dass er nach einer zweijährigen Prüfungsphase nun die „Vorbereitungsphase“ für den digitalen Euro beginnen wird.

In einer Mitteilung vom 18. Oktober teilte die EZB entsprechend mit, dass sie ab dem 1. November damit beginnen wolle, „die Grundlagen für die mögliche Ausgabe eines digitalen Euro zu schaffen“, wobei sie hinzufügte, dass die Ausgabe einer solchen Zentralbank-Digitalwährung (CBDC) keine ausgemachte Sache sei. Die Ankündigung folgte auf die Veröffentlichung eines 44-seitigen Berichts über die Gestaltung und Verbreitung eines möglichen digitalen Euro.

Die Vorbereitungsphase, wie die EZB sie nennt, wird zwei Jahre dauern und sich auf die Fertigstellung der Regeln für die digitale Währung sowie auf die Auswahl möglicher Emittenten konzentrieren. Offiziell hieß es, die nächste Phase werde „Tests und Experimente“ in Übereinstimmung mit dem Feedback der Nutzer sowie den Anforderungen der Zentralbank umfassen.

„Nach zwei Jahren wird der EZB-Rat entscheiden, ob die nächste Phase der Vorbereitungen eingeleitet wird, um den Weg für die mögliche künftige Ausgabe und Einführung eines digitalen Euro zu ebnen“, so die Zentralbank. Und weiter: „Der Beginn der Vorbereitungsphase ist keine Entscheidung darüber, ob ein digitaler Euro ausgegeben werden soll. Diese Entscheidung wird der EZB-Rat erst dann treffen, wenn das Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union abgeschlossen ist.“

Im Juni schlug die Europäische Kommission bereits einen Legislativplan für einen digitalen Euro vor, der darauf abzielt, dass die Nutzer über ihre Banken auf die CBDC zugreifen können. Fabio Panetta, Mitglied des EZB-Direktoriums, bekräftigte sein Ziel, einen digitalen Euro parallel zum Bargeld zu schaffen, der viele der gleichen Datenschutzmerkmale aufweist.

Viele in der Kryptobranche kritisierten EZB-Präsidentin Christine Lagarde für ihre Behauptung, dass ein digitaler Euro zur Kontrolle von Nutzerzahlungen verwendet werden könnte. Diese Aussage tätigte sie in einem Scherzvideo, in dem sie glaubte, mit dem ukrainischen Präsidenten Volodymyr Zelensky zu sprechen. Die Einführung eines digitalen Euro wird wahrscheinlich die Aufmerksamkeit von Regulierungsbehörden und politischen Entscheidungsträgern auf sich ziehen, und zum Wahlkampf bei den Europawahlen im Juni 2024 werden.




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20 Prozent aller Bitcoin verloren – Wie kann das sein und was folgt daraus?

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Schätzungsweise gelten 20 % aller jemals geminten Bitcoin im Wert von aktuell über 100 Milliarden US-Dollar als verloren​​. Kann das wirklich sein?

Verloren oder inaktiv gehalten?

Die Gesamtmenge von Bitcoin (BTC) ist auf 21 Millionen Coins begrenzt, von denen bis heute etwa 19,48 Millionen in Umlauf sind. Es gibt unterschiedliche Schätzungen zum Anteil an verlorenen Bitcoin, die je nach Quelle bis zu 6 Mio. Bitcoin bzw. 31 % reichen.  

Der Frage nach den verlorenen Bitcoins ist das Team von ReWallet mit einer eigenen Analyse nachgegangen und hat alle Bitcoin-Adressen mit Guthaben überprüft.

Dabei wurde festgestellt, dass insgesamt 3,84 Millionen Bitcoin seit 7 Jahren nicht mehr bewegt worden sind. Dies entspricht etwa 20 % der 19,4 Millionen Bitcoin im Umlauf. Aber nicht alle Bitcoin, die seit 7 Jahren nicht mehr bewegt wurden, sind zwangsläufig verloren. Einige Adressen werden wahrscheinlich von ihren Besitzern bewusst über lange Zeiträume inaktiv gehalten. Die Analyse hat jedoch auch ergeben, dass die Anzahl der nicht bewegten Bitcoin auf 5,49 Millionen steigt (28 % aller im Umlauf befindlichen Bitcoin), wenn wir den Zeitraum der Inaktivität auf 5 Jahre festlegen, d.h. eine Zunahme von 1,65 Millionen Bitcoins im Vergleich zum Zeitraum von 7 Jahren. Es wird angenommen, dass ein Teil dieser Bitcoins auch verloren gegangen ist.

Quelle: ReWallet

Geht man davon aus, dass sich die gegenläufigen Effekte von einerseits bewusst langer inaktiver Lagerung und andererseits Verlusten in der jüngeren Vergangenheit gegenseitig aufheben, erscheint 20 % in der Tat als realistischer Wert.

Aber wie kann es überhaupt zu einem Verlust von Bitcoin kommen?

Bitcoin wird durch private Schlüssel kontrolliert, die ähnlich wie physische Schlüssel den Zugang zu einem Safe oder Tresor ermöglichen. Geht der private Schlüssel verloren, kann über die Bitcoins an der zugehörigen Adresse nicht mehr verfügt werden. Sie sind damit de facto verloren.

Der Verlust von privaten Schlüsseln kann verschiedene Ursachen haben. Dazu gehören Dokumentationsmängel, Unachtsamkeit, Pech, Nutzerfehler, Sicherheitsrisiken bei Drittanbietern, versehentlich falsche Transaktionen oder auch unzureichende Nachlassplanung​.

In den Anfangsjahren von Bitcoin war die Wallet-Software noch unausgereift und hatte verschiedene Bugs und Schwachstellen, die zum Verlust von Bitcoin führen konnten. Hinzu kam, dass viele Nutzer ihre Computer oder Festplatten, auf denen ihre Bitcoin-Wallets gespeichert waren, ohne Backup entsorgten. Auch in den folgenden Jahren war der Wert von Bitcoin noch so gering, dass eine sichere Verwahrung häufig vernachlässigt wurde. So machten viele Nutzer weiterhin keine Backups ihrer Wallets. Wenn beispielsweise der Computer ausfiel, Daten versehentlich überschrieben wurden oder eine Festplatte beschädigt wurde, war der Zugriff auf die in der Wallet gespeicherten Bitcoin-Schlüssel verloren.

Mit zunehmender Verbreitung von Bitcoin und steigenden Kursen wurde die sichere Verwahrung immer wichtiger. Für Nutzer, die ihre privaten Schlüssel selbst verwalten wollten (sogenannte „Non-Custodial Wallets“), stellte sich jedoch das Problem der Benutzerfreundlichkeit. Das Verwalten von privaten Schlüsseln ist eine technisch anspruchsvolle Aufgabe und Unachtsamkeit oder Fehler können schnell zum Verlust von Bitcoin führen.

Zur Veranschaulichung kann das Passwort als Beispiel dienen. In der Regel besteht bei Online-Diensten die Möglichkeit, ein Passwort zurückzusetzen, meist durch Beantwortung einer Sicherheitsfrage oder durch eine andere Bestätigung der eigenen Identität. Bei einem Non-Custodial Wallet gibt es diese Möglichkeit nicht. Es gibt weder eine „Passwort vergessen“-Funktion noch einen Kundenservice, der das Passwort zurücksetzen kann. Der Verlust des Passworts bedeutet den Verlust des Zugangs zum Wallet und damit den Verlust der Bitcoin.

Börsen und „Custodial Wallets“ bieten eine benutzerfreundlichere Lösung, da sie die technischen Aspekte der Schlüsselverwaltung übernehmen. Anstatt sie selbst zu verwahren, vertrauen die Nutzer ihre privaten Schlüssel diesen Diensten an, die die Schlüssel dann in ihrem Namen speichern und verwalten. Auf diese Weise können Nutzer Kryptowährungen kaufen, verkaufen und tauschen, ohne sich direkt um die Verwaltung der privaten Schlüssel kümmern zu müssen.

Diese Bequemlichkeit ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden. Indem man seine Kryptowährungen einer Börse oder einem Custodial Wallet anvertraut, wird diese zu einer zentralen Angriffsfläche für Hacker. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, können Sicherheitslücken bei diesen Dienstleistern zu massiven Verlusten führen.

Ein berüchtigtes Beispiel für solche Sicherheitslücken ist Mt. Gox, die einst größte Bitcoin-Börse der Welt. Im Jahr 2014 führte ein massiver Hack zum Diebstahl von fast 740.000 Bitcoin, was zu diesem Zeitpunkt etwa 6 % aller im Umlauf befindlichen Bitcoins entsprach.

Eine weitere und zunehmende Ursache für den Bitcoin-Verlust ist das Fehlen einer geeigneten Nachlassplanung. Bitcoin gehen verloren, wenn der Besitzer verstirbt, ohne seinen privaten Schlüssel weiterzugeben oder sicherzustellen, dass der private Schlüssel vom vorgesehenen Empfänger wiederhergestellt werden kann.

Was folgt daraus für Bitcoin?

Die Auswirkungen dieser Verluste auf den Markt, die Nutzer, das Netzwerk und den Wert von Bitcoin sind vielfältig.

Da die Menge an Bitcoin begrenzt ist, bedeutet der Verlust in beträchtlicher Anzahl, dass der Wert der verbleibenden Coins steigen könnte, sofern die Nachfrage konstant bleibt oder steigt. Knappheit ist ein Schlüsselfaktor für den Wert von Bitcoin. Andererseits könnte die Liquidität des Bitcoin-Marktes negativ beeinflusst werden. Wenn weniger Bitcoins tatsächlich zum Kauf und Verkauf zur Verfügung stehen, könnte das Handelsvolumen sinken und es schwieriger werden, große Mengen an Bitcoins zu kaufen oder zu verkaufen, ohne den Markt zu beeinflussen. Dies könnte wiederum zu einer höheren Preisvolatilität führen.

Direkte Auswirkungen auf die Sicherheit des Bitcoin-Netzwerks sind nicht zu erwarten, da die Sicherheit nicht von der Menge der im Umlauf befindlichen Bitcoin abhängt. Allerdings stellt der signifikante Verlust von Bitcoin ein potenzielles Risiko für das Vertrauen in das Netzwerk dar, auch wenn die Verluste nicht auf das Bitcoin-Protokoll oder die Blockchain-Technologie als solche zurückzuführen sind.

Aus Nutzersicht wird die entscheidende Bedeutung einer sicheren und verantwortungsvollen Verwahrung deutlich. Für private Nutzer bedeutet dies, die Technologie und die Bedeutung privater Schlüssel zu verstehen, sicherzustellen, dass diese sicher aufbewahrt und regelmäßig gesichert werden, und nur vertrauenswürdige Plattformen für den Handel und die Verwahrung von Bitcoin zu nutzen. Darüber hinaus ist es wichtig, stets wachsam gegenüber möglichen Sicherheitsbedrohungen zu bleiben und aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, um die eigenen Bitcoin zu schützen.

Bruno Krauß ist der CTO und Geschäftsführer von ReWallet, einem Berliner Unternehmen, welches sich auf die Wiederherstellung von Krypto-Wallets spezialisiert hat. In seiner Funktion ist er für die technische Umsetzung der Wallet-Wiederherstellung zuständig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit publiziert er regelmäßig Beiträge, die Anlegern und Nutzern von Kryptowährungen dabei helfen sollen, einen sicheren Umgang mit der Technologie zu erlernen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechtsberatung noch eine Investitionsberatung dar. Die Ansichten, Gedanken und Meinungen, die hier geäußert werden, sind allein die des Autors und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten und Meinungen von Cointelegraph wider.




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Ehemaliger FTX-Chefentwickler Nishad Singh kann sich an „vieles“ nicht mehr erinnern

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Die Anwälte, die den ehemaligen FTX-CEO Sam „SBF“ Sam Bankman-Fried vertreten, haben Nishad Singh ins Kreuzverhör genommen und den ehemaligen technischen Leiter zu den Ereignissen befragt, die dazu führten, dass Alameda Research Kundengelder von der Kryptobörse nutzen konnte.

Berichten aus dem Gerichtssaal vom 17. Oktober zufolge gab Singh bei der Befragung durch den SBF-Verteidiger Mark Cohen an, dass er sich von Juni bis Juli 2022 an „vieles“ nicht mehr erinnern könne. Der ehemalige FTX-Direktor beteuerte in diesem Kontext, er habe keine Kenntnis von einem Softwarefehler gehabt, der die Verbindlichkeiten von Alameda übertrieben dargestellt habe, bis er ein Gespräch zwischen dem ehemaligen FTX-Technikchef Gary Wang und dem ehemaligen FTX-Entwickler Adam Yedidia mitgehört habe.

„Es war ein 8-Milliarden-Dollar-Loch“, wie Singh die massiven Auswirkungen des Fehlers verdeutlichte. Und weiter: „Caroline hat einen Screenshot eines Diagramms gepostet, das die unerklärlichen Lücken bei Alameda im Laufe der Zeit zeigt, und der Fehler hat es erklärt.“

Das Kreuzverhör der Verteidiger von Singh markierte den 10. Tag des SBF-Strafprozesses in New York, in dem sich Bankman-Fried sieben Anklagen im Zusammenhang mit Betrug bei FTX und Alameda entgegensieht. Singh sagte bereits am 16. Oktober aus, dass er inmitten der finanziellen Schwierigkeiten von FTX im November 2022 Selbstmordgedanken hatte, und äußerte sich besorgt über die mangelnde Transparenz bei der Verwendung von FTX-Kundengeldern durch Alameda.

Es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft bis zum 26. oder 27. Oktober weitere Zeugen aufruft, die zu den angeblichen Handlungen von SBF und den Ereignissen, die zum Untergang von FTX geführt haben, aussagen werden; danach wird das Verteidigungsteam seine Theorie des Falles darlegen. Bislang haben die ehemalige Alameda-Geschäftsführerin Caroline Ellison, Wang und Yedidia sowie einige ehemalige FTX-Kunden vor Gericht ausgesagt.

Der erste Strafprozess gegen Bankman-Fried wird voraussichtlich im November abgeschlossen sein. In einem zweiten Verfahren, das im März 2024 beginnen soll, wird er sich in fünf weiteren Anklagepunkten verantworten müssen; er hat sich in allen Punkten nicht schuldig bekannt.




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IWF-Direktorin fordert „finanzielle Inklusion“ durch Digitalisierung

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In ihrer Eröffnungsrede auf dem Seminar des Internationalen Währungsfonds (IWF) zum Thema Finanzielle Inklusion in Marrakesch, Marokko, betonte die geschäftsführende Direktorin des IWF, Kristalina Georgieva, dass die Digitalisierung „der wichtigste Weg“ sei, um finanzielle Inklusion zu verbessern.

„Es ist die Digitalisierung, die den Menschen hilft, Investitionen zu tätigen und die Wirtschaft voranzubringen“, wie Georgieva erklärte und verwies als Beispiel auf digitale Geldtransfers im afrikanischen Togo, die während der Coronakrise eingeführt wurden. Sie drängte deshalb auf umfassende nationale Strategien zur finanziellen Inklusion, erinnerte jedoch auch an die Risiken für die Finanzstabilität, die oft mit der Digitalisierung einhergehen.

Der IWF hat in letzter Zeit aktiv an der Analyse der notwendigen Maßnahmen für Krypto-Regulierung mitgearbeitet. Am 29. September schlug die Organisation in diesem Zusammenhang eine Krypto-Risiko-Bewertungsmatrix (C-RAM) für Länder vor, um Indikatoren und Auslöser für potenzielle Risiken in diesem Sektor zu erkennen.

Das gemeinsam mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) erstellte Forschungspapier des IWF wurde im Oktober im Kommuniqué der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G20 einstimmig angenommen.

Das Papier plädiert für eine umfassende Aufsicht über Kryptowährungen anstelle eines pauschalen Verbots. Zu den Empfehlungen auf höchster Ebene gehören die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Regulierungsbehörden, die Forderung nach umfassenden Governance- und Risikomanagement-Frameworks für Krypto-Unternehmen und die Gewährleistung des Zugangs zu relevanten Daten, die den Behörden von den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.


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Zukunft von DAOs durch fehlenden Regulierungsrahmen begrenzt

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Dezentrale autonome Organisationen (DAOs) brauchen einen umfassenden regulatorischen Rahmen, wenn sie in der Zukunft des Finanzsektors einen Platz einnehmen sollen, wie es im Occasional Paper (OP) der Europäischen Zentralbank heißt.

Das OP mit dem Titel „The future of DAOs in finance – in need of legal status“, verfasst von Ellen Naudts, Market Infrastructure Expert Payments bei der EZB, hebt hervor, wie die Technologie die Regulierung in Bezug auf DAOs überholte, was sich negativ auf die Sicherheit und das nachhaltige Wachstum des Ökosystems auswirkte.

Exponentielles Wachstum des DAO-Ökosystems in einem unsicheren regulatorischen Umfeld. Quelle: ecb.europa.eu

Da DAOs weiterhin einzigartige Angebote auf den Markt bringen, kann man mit einem „Registrierungsrahmen, der für eine Ära geschaffen wurde, als noch Stift und Papier verwendet wurden“, die verschiedenen Risiken, die sie für Investoren darstellen, nicht angehen.

„Solange DAOs nicht weltweit angemessen reguliert sind, in dem Sinne, dass die oben genannten Herausforderungen gelöst sind, so dass sie keine ernsthafte Bedrohung für die Finanzstabilität darstellen und das auch in Zukunft nicht der Fall sein wird, die Zahlungs- und Wertpapiersysteme reibungslos funktionieren und die Verbraucher angemessen geschützt sind, wird der Platz für DAOs im Finanzsektor der Zukunft zwangsläufig begrenzt bleiben“, so das Papier.

Das EZB-Direktoriumsmitglied Fabio Panetta sagte kürzlich auch, der digitale Euro könne „Europa an die Spitze der fortgeschrittenen Volkswirtschaften bringen“

Panetta unterstützte die Vorschläge der Europäischen Kommission für den digitalen Euro und erklärte, damit würde sichergestellt werden, dass die Europäer immer Zugang zu einer öffentlichen Zahlungsoption hätten, egal ob bar oder digital, auch wenn sich „geschlossene Lösungen“ bei privaten Zahlungsdiensten immer mehr durchsetzen würden.




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Gruppe beklagt ungewollte Datensammlung für KI-Training

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Der Tech-Riese Google versucht, eine geplante Sammelklage abweisen zu lassen, in der behauptet wird, das Unternehmen verletze die Privatsphäre und die Eigentumsrechte von Millionen von Internetnutzern durch die Auswertung von Daten. Damit soll der Riese seine KI-Modelle trainieren.

Google reichte den Antrag am 17. Oktober bei einem kalifornischen Gericht ein und behauptete, es sei notwendig, öffentliche Daten zu verwenden, um seine KI-Chatbots wie Bard zu trainieren. Das Unternehmen argumentiert, die Klagen würden auf der falschen Annahme beruhen, dass es dabei Informationen „stiehlt“, die öffentlich im Internet geteilt werden.

„Die Nutzung öffentlich zugänglicher Informationen zum Lernen ist kein Diebstahl. Es ist auch kein Eingriff in die Privatsphäre, keine Bekehrung, keine Fahrlässigkeit, kein unlauterer Wettbewerb und keine Urheberrechtsverletzung.“

Google sagte, eine solche Klage würde „nicht nur Googles Dienste, sondern auch die Idee einer generativen KI selbst mit dem Vorschlaghammer treffen“

Die Klage wurde im Juli gegen Google von acht Leuten eingereicht, die behaupten, „Millionen von Mitgliedern“ zu vertreten, darunter Internetnutzer und Urheberrechtsinhaber.

Sie behaupten, ihre Datenschutz- und Eigentumsrechte seien durch eine Änderung der Google-Datenschutzrichtlinien verletzt worden, die eine Woche vor der Klageeinreichung vorgenommen wurde. Dabei sei das ungewollte Sammeln von Daten für das KI-Training erlaubt worden.

Google argumentierte, die Klage beziehe sich auf „irrelevantes Verhalten von Dritten und Weltuntergangsvorhersagen über KI.“

Die Klage gehe nicht auf die Kernfragen ein, insbesondere darauf, wie die Kläger durch die Verwendung ihrer Daten geschädigt werden.

Dieser Fall ist einer von vielen, die gegen Tech-Riesen erhoben wurden, die KI-Systeme entwickeln und trainieren. Am 20. September wies Meta Vorwürfe von Urheberrechtsverletzungen beim Training seiner KI zurück.


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Krypto-Investorenschutz in der EU erst Ende 2024? Übergangsfrist sorgt für Verzögerung

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Kryptowährungsanleger in Europa sind noch nicht durch die Regeln der Europäischen Union für den Kryptowährungsmarkt geschützt. Es wird noch einige Zeit dauern, bis der Schutz in Kraft tritt.

Am 17. Oktober gab Europas Wertpapieraufsichtsbehörde, die European Securities and Markets Authority (ESMA), eine Erklärung zum Übergang zu den europäischen Krypto-Vorschriften heraus, die sogenannte Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA)-Verordnung.

Die ESMA betonte, der Krypto-Investorenschutz bei MiCA werde nicht vor Dezember 2024 in Kraft treten. Das bedeutet, dass Investoren damit rechnen müssen, dass sie ihr gesamtes Geld verlieren könnten, das sie in Krypto investieren. Die Behörde fügte hinzu:

„Inhaber von Krypto-Vermögenswerten und Kunden von Krypto-Vermögensdienstleistern sind während dieses Zeitraums nicht von regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Schutzmaßnahmen auf EU-Ebene geschützt, wie z. B. durch die Möglichkeit, bei ihren nationalen zuständigen Behörden Anzeige gegen Krypto-Vermögensdienstleister zu erstatten.“

Auch nach Dezember 2024 gibt es keine Garantie, dass Anleger bis 2026 vollständig durch MiCA geschützt sind. MiCA tritt Ende 2024 für Krypto-Asset-Dienstleister in Kraft, allerdings haben die Mitgliedsstaaten immer noch die Möglichkeit, Krypto-Dienstleistern eine zusätzliche 18-monatige „Übergangsfrist“ zu gewähren, durch die diese ohne Lizenz tätig sein dürfen. Diese Frist wird auch als „Grandfathering-Klausel“ bezeichnet.

„Das bedeutet, dass Inhaber von Krypto-Vermögenswerten und Kunden von Krypto-Vermögensdienstleistern möglicherweise erst ab dem 1. Juli 2026 einen vollständigen Schutz durch MiCA erhalten“, so die ESMA. Die meisten nationalen Aufsichtsbehörden werden je nach den lokalen Gesetzen begrenzte Befugnisse haben, um diejenigen zu beaufsichtigen, die von der Übergangsfrist profitieren.

„In den meisten Fällen beschränken sich diese Befugnisse auf die Befugnisse, die im Rahmen der bestehenden Anti-Geldwäsche-Regelungen zur Verfügung stehen und weit weniger umfassend sind als MiCA“, so die ESMA weiter.

Private Investoren müssen sich darüber im Klaren sein, dass es auch nach der Umsetzung des MiCA keine sicheren Krypto-Assets geben wird, wie die Behörde betonte:

„ESMA erinnert die Inhaber von Krypto-Vermögenswerten und die Kunden von Krypto-Vermögensdienstleistern daran, dass MiCA nicht alle mit diesen Produkten verbundenen Risiken abdeckt. Viele Krypto-Assets sind von Natur aus hochspekulativ.“

Am 5. Oktober hatte die Regulierungsbehörde ein zweites Konsultationspapier zu MiCA veröffentlicht, nachdem sie die Vorschriften im Juni 2023 durchgesetzt hat.

Während der Umsetzungsphase von MiCA sind die ESMA und andere Behörden in diesem Zusammenhang für die Konsultation mit der Öffentlichkeit zu einer Reihe von technischen Standards verantwortlich, die nacheinander in drei Paketen veröffentlicht werden sollen.

MiCA Umsetzungszeitplan. Quelle: ESMA

MiCA wurde offiziell im Jahr 2020 eingeführt und zielt darauf ab, einen Rechtsrahmen zur Regulierung von Krypto-Assets in Europa zu schaffen. Dabei werden bestehende Gesetze, insbesondere die Richtlinie 2019/1937, geändert. Die Vorarbeit für MiCA wurde im Jahr 2018 aufgrund des wachsenden öffentlichen Interesses an Krypto-Investitionen eingeleitet.


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Basler Ausschuss fordert Offenlegung von Krypto-Engagement bei Banken

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Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hat am 17. Oktober ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wird, dass Banken ihr Kryptoengagement offenlegen müssen.

Der Basler Ausschuss setzt sich aus Zentralbanken und Finanzbehörden aus 28 Ländern zusammen und ist ein Forum für die regulatorische Zusammenarbeit im Hinblick auf die Bankenaufsicht. Das jüngste Konsultationspapier basiert auf den Offenlegungsrichtlinien des aufsichtsrechtlichen Standards zum Umgang der Banken mit ihrem Engagement in Krypto-Vermögenswerte vom Dezember 2022.

Das Konsultationspapier will eine standardisierte „Offenlegungstabelle und eine Reihe von Vorlagen für das Engagement von Banken in Krypto-Vermögenswerten“ festlegen. Der geplante Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Januar 2025. Der Basler Ausschuss hat den Vorschlag bis zum 31. Januar 2024 zur öffentlichen Kommentierung freigegeben. Danach werden die Ergebnisse auf seiner Webseite veröffentlicht.

Den Vorschlägen zufolge sollen die Banken quantitative Daten zu den Engagements in Krypto-Vermögenswerte und die entsprechenden Kapital- und Liquiditätsanforderungen vorlegen. Die Banken müssten auch qualitative Daten über ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen vorlegen.

Zusätzlich sollen die Banken Informationen über die Buchhaltungsklassifizierung ihrer Engagements in Krypto-Aktiva und -Passiva vorlegen. In dem Vorschlag heißt es vom Ausschuss, die Verwendung eines einheitlichen Offenlegungsformats würde die Anwendung von Marktdisziplin fördern und die Informationsasymmetrie zwischen Banken und Marktteilnehmern verringern.

Der Ausschuss untersuchte im Juni auch Krypto-Vermögenswerte und das Engagement von Banken. Damals ging der Ausschuss nicht näher auf das Thema ein, sondern sagte lediglich, er konzentriere sich auf erlaubnisfreie Blockchains und die Zulassungskriterien für Stablecoins der „Gruppe 1“.

Die BIZ hat sich aktiv an Krypto-Beratungen beteiligt und den regulatorischen Aspekt der dezentralen Technologie untersucht. Kürzlich haben die BIZ und einige europäische Zentralbanken Details zu einem Konzept veröffentlicht, bei dem es um die Entwicklung eines Systems zur Verfolgung internationaler Ströme von Kryptowährungen geht.


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Ripple (XRP) an die Börse? Stellenausschreibung mit Andeutungen

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Das Fintech-Zahlungsunternehmen Ripple veröffentlichte am 16. Oktober eine neue Stellenausschreibung, wo ein Senior Manager für Aktionärskommunikation an mehreren Standorten innerhalb und außerhalb der Vereinigten Staaten gesucht wird. Die Stellenausschreibung wurde von vielen Krypto-Enthusiasten als offizieller Hinweis für einen geplanten Börsengang des Unternehmens gewertet.

Aus der Stellenausschreibung geht hervor, dass man bei der Stelle für die direkte Kommunikation mit den Aktionären zuständig ist. Im Allgemeinen gibt es eine solche Tätigkeit nur bei börsennotierten Unternehmen. Der ausgewählte Kandidat wäre für die Entwicklung und Umsetzung von Kommunikations- und Beziehungsmanagementstrategien für „bestehende und potenzielle Investoren, derzeitige Aktionäre und Finanzanalysten“ verantwortlich.

In der Stellenbeschreibung wird betont, dass der Kandidat strategische Pläne speziell für Situationen wie „M&A [Fusionen und Übernahmen], Investitionen, Liquiditätsereignisse und andere einschneidende Momente“ erarbeiten müsse.

Zu den Aufgaben gehört auch die Erstellung von anlegerorientierten Materialien wie „Präsentationen, Factsheets, Fallstudien und Analysen“, um potenzielle Anleger über die Aussichten und die Leistung des Unternehmens zu informieren und aufzuklären. Das ist ein notwendiger Bestandteil der Vorbereitung für den Börsengang (IPO). Zu den Aufgaben gehören zudem die Pflege einer Aktionärsdatenbank und die Verwaltung von Routinekommunikationen wie vierteljährliche Mitteilungen.

Viele XRP-Befürworter (XRP) und die Ripple-Community auf X (ehemals Twitter) sehen in der Stellenausschreibung einen Hinweis auf einen geplanten Börsengang. Einige leitende Angestellte des Unternehmens haben ebenfalls einen Börsengang angedeutet, aber keine Angaben zum Zeitpunkt gemacht.

Das Krypto-Zahlungsunternehmen ist zurzeit im Mittelpunkt einer Auseinandersetzung mit der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC, die behauptet, XRP sei ein Wertpapier. Ripple erzielte im Juli einen wichtigen Sieg vor Gericht, als ein Richter entschied, dass XRP kein Wertpapier sei, wenn er an private Anleger verkauft wird.

Wichtige Leute von Ripple haben behauptet, dass die Klage der SEC das Unternehmen zwar viele geschäftliche Chancen in den USA gekostet habe, der Großteil ihres Geschäfts jedoch außerhalb der USA laufe.




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Richter gibt Genesis fünf Tage Zeit für Vorladung von Terraform Labs

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Ein US-Richter hat eine Verfügung genehmigt, laut der Genesis Global bestimmte Dokumente gemäß einer von Terraform Labs beantragten Vorladung vorlegen muss.

In einem Dokument vom 13. Oktober hat Richter Jed Rakoff gesagt, dass Genesis fünf Tage, also bis zum 18. Oktober, Zeit hat, um Dokumente nach einer Vorladung von Terraform Labs vorzulegen. Dem Antrag zufolge hat Genesis es versäumt, bis zum 9. Oktober Unterlagen vorzulegen, die in einer Vorladung vom 12. September gefordert wurden. Aus der Anordnung geht nicht klar hervor, welche Dokumente die Kryptofirma genau fordert.

Anordnung von Richter Jed Rakoff. Quelle: CourtListener

Zu dieser Anordnung kam es im Rahmen des Zivilverfahrens der US-Börsenaufsicht gegen Terraform Labs und seinen Mitbegründer und CEO Do Kwon, das seit Februar läuft. Kwon verbüßt derzeit eine viermonatige Haftstrafe in Montenegro wegen der Verwendung gefälschter Reisedokumente, während das Verfahren gegen Terra in den Vereinigten Staaten weiter läuft.

Die US-Regulierungsbehörden werfen Terraform Labs und Kwon vor, Investoren im Hinblick auf den algorithmischen Stablecoin Terra USD (UST) „irregeführt und getäuscht“ zu haben. Der Zusammenbruch des Terra-Ökosystems war einer der Auslöser des Krypto-Crashs im Jahr 2022, noch vor den Insolvenzen von FTX, BlockFi, Celsius Network, Voyager Digital und anderen.

Genesis stellte im Januar einen Antrag auf Insolvenzschutz und schätzte zu diesem Zeitpunkt seine Verbindlichkeiten auf etwa 1 Milliarde US-Dollar bei einem Vermögen von 10 Milliarden US-Dollar. Das Unternehmen und die Kryptowährungsbörse Gemini haben zudem eine Zivilklage bekommen, die im Januar von der SEC eingereicht wurde. Die Regulierungsbehörde behauptete, die Unternehmen hätten über das Earn-Programm von Gemini nicht registrierte Wertpapiere angeboten.


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