Binance und Changpeng Zhao beantragen Abweisung der SEC-Klage

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Der CEO von Binance, Changpeng „CZ“ Zhao, hat zusammen mit seiner Kryptobörse Antrag auf Abweisung der Klage der amerikanischen Börsenaufsicht SEC gestellt.

Laut einem entsprechenden Gerichtsdokument vom 21. September vom United States District Court for the District of Columbia behaupten sowohl Binance Holdings als auch Zhao, dass die SEC ihre Befugnisse in der Klage gegen sie überschritten habe.

In dem 60-seitigen Antrag warfen die Anwälte von Binance und Zhao der SEC vor, es versäumt zu haben, im Vorfeld ihrer Klage gegen die Kryptobörse klare Richtlinien für die Kryptobranche zu formulieren, und infolgedessen ihre Regulierungsbefugnis über den Sektor erst rückwirkend durchgesetzt zu haben.

Auszug aus dem Antrag von Binance und Zhao zur Abweisung der SEC-Klage. Quelle: CourtListener

„Die SEC verfolgt diese neuartige Haltung rückwirkend und versucht, Haftung für Verkäufe von Krypto-Vermögenswerten durchzusetzen, die bereits im Juli 2017 stattfanden, bevor die SEC überhaupt erste öffentliche Leitlinien zu Kryptowährungen herausgab.“

„Es ist klar, dass die Klage der SEC nicht durch das derzeit geltende Wertpapierrecht gestützt wird.“

Die Anwälte von Binance sind in diesem Kontext der Ansicht, dass die Aufsichtsbehörde die Wertpapiergesetze und deren Anwendung auf Krypto-Assets grundlegend falsch auslegt.

„Bei dem Versuch, regulatorische Macht über die Kryptobranche zu beanspruchen, verzerrt die SEC den Wortlaut der Wertpapiergesetze“, heißt es deshalb in dem Antrag.

Zusätzlich zum Antrag von Binance und Zhao hat auch die amerikanische Niederlassung der Kryptobörse – also die Binance.US bzw. rechtlich bekannt als BAM Trading Services – in einem separaten 56-seitigen Schreiben am selben Tag die Abweisung der SEC-Klage angestrengt.

Die SEC hat Binance und seine Partner am 5. Juni verklagt und legt zur Last, dass Binance den Verkauf von nicht registrierten Wertpapieren anbietet und illegal in den Vereinigten Staaten tätig ist.

Der rechtliche Schritt der SEC gegen Binance erfolgte drei Monate, nachdem die US-Handelsaufsicht CFTC die Binance ebenfalls verklagt hatte, weil die Kryptobörse sich nicht bei ihr registriert und viele ihrer Richtlinien verletzt hatte.

Die Handelsaktivität auf Binance.US wurde durch die laufenden regulatorischen Maßnahmen gegen die Börse stark beeinträchtigt, weshalb das tägliche Handelsvolumen seit September 2022 um mehr als 98 % eingebrochen ist. Am 13. September entließ Binance.US 30 % seiner verbleibenden Belegschaft, und auch der Präsident und CEO Brian Shroder verließ das Unternehmen.


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Polen geht wegen Datenschutzbeschwerde gegen ChatGPT vor

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Das polnische Amt für den Schutz personenbezogener Daten (UODO) hat eine Untersuchung zu einer Beschwerde gegen ChatGPT von OpenAI eingeleitet. Ein ungenannter Antragsteller beschuldigt das Unternehmen, Daten auf „unrechtmäßige, unzuverlässige Weise“ zu verarbeiten.

In einer entsprechenden Erklärung vom 20. September betont Jan Nowak, der Präsident des Datenschutzamtes, dass dies nicht das erste Mal sei, dass Zweifel an der Einhaltung des europäischen Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre durch ChatGPT geäußert würden.

In der Beschwerde wird OpenAI vorgeworfen, Daten auf unrechtmäßige und unzuverlässige Weise zu verarbeiten, und die Regeln, nach denen es Daten sammelt und verarbeitet, nicht transparent zu machen.

Der Kläger wirft dem Unternehmen vor, in seinem Fall habe ChatGPT falsche Informationen über ihn generiert, und seine Forderungen nach Ausübung seiner Rechte gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seien von OpenAI nicht erfüllt worden.

Nowak räumte jedoch ein, dass das geplante Verfahren gegen OpenAI schwierig werden könnte, da es ein Unternehmen außerhalb der Europäischen Union (EU) betrifft.

„Der Fall betrifft die Verletzung zahlreicher Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, weshalb wir OpenAI auffordern werden, eine Reihe von Fragen zu beantworten, um ein gründliches Verwaltungsverfahren durchführen zu können“, so Nowak.

Jakub Groszkowski, der stellvertretende Vorsitzende der UODO, ergänzt, dass die Anschuldigungen in der Beschwerde Zweifel an der Einstellung von OpenAI zu den europäischen Grundsätzen zum Schutz personenbezogener Daten aufkommen lassen.

UODO wird daher diese Zweifel klären, insbesondere vor dem Hintergrund des in der Datenschutzgrundverordnung enthaltenen Grundsatzes des „eingebauten Datenschutzes“, so die Behörde.

Dies ist nicht das erste Mal, dass OpenAI mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung in Konflikt geraten ist.

Im März sperrten die italienischen Datenschutzbehörden den KI-Chatbot bereits vorübergehend und leiteten eine Untersuchung wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die geltenden Datenschutzvorschriften ein.

Die italienische Datenaufsichtsbehörde erklärte außerdem, dass es den Nutzern an Informationen über die von OpenAI gesammelten Daten mangelt.

Im April verlangten dann auch die deutschen Aufsichtsbehörden Antworten auf die Frage, ob das Unternehmen die strengen Datenschutzbestimmungen der EU-Grundverordnung einhalten will und kann.

Im selben Monat gründete der Europäische Datenschutzausschuss auch noch eine spezielle Arbeitsgruppe zu OpenAI.

Cointelegraph hat sich an OpenAI gewandt, aber bei Redaktionsschluss noch keine Antwort erhalten.




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Bybit wird sich nach „letzter Warnung“ der FCA aus Großbritannien zurückziehen

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Die in Dubai ansässige Kryptobörse Bybit hat als Reaktion auf die bevorstehenden neuen Werbevorschriften für Kryptowährungen der britischen Finanzaufsicht (FCA) angekündigt, ihre Dienstleistungen im Vereinigten Königreich einzustellen.

In einer Ankündigung vom 22. September teilte Bybit entsprechend mit, dass sie ab dem 1. Oktober damit beginnen wird, ihre Dienstleistungen für britische Bürger einzustellen und keine neuen Kontoeröffnungen mehr zuzulassen. Diesem Schritt folgt dann der Stopp von Einzahlungen und Handel für bestehende Nutzer am 8. Oktober.

„Angesichts der Einführung neuer Regeln für Marketing und Kommunikation von Krypto-Unternehmen durch die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority […] […] hat Bybit die Entscheidung getroffen, die Regulierung proaktiv anzunehmen und unsere Dienstleistungen in diesem Markt zu pausieren“, so das Unternehmen.

Das Datum, an dem Bybit seine Dienste einstellt, fällt auf den Stichtag der FCA, bis zu dem Krypto-Unternehmen, die an Nutzer im Vereinigten Königreich vermarkten, die neuen Regeln einhalten müssen, die darauf abzielen, „klares, faires und nicht irreführendes“ Marketing für Krypto zu schaffen. Die FCA kündigte ihre Regeln erstmals im Juni an und gab am 21. September eine zusätzliche Warnung heraus, in der sie die Unternehmen an den Stichtag 8. Oktober und das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung erinnerte.

Laut Bybit wird die Aussetzung der Dienstleistungen „dem Unternehmen ermöglichen, seine Bemühungen und Ressourcen zu konzentrieren, um die von den britischen Behörden festgelegten Vorschriften in Zukunft bestmöglich zu erfüllen“. Die FCA schlug vor, dass bestimmte Firmen bis Januar 2024 Zeit haben könnten, um die Vermarktungsregeln einzuhalten, dafür jedoch eine vorherige Genehmigung der Aufsichtsbehörde benötigen würden.

Bybit hatte im Mai eine ähnliche Einstellung der Dienstleistungen in Kanada bekanntgegeben und begründete diese ebenfalls mit den „jüngsten regulatorischen Entwicklungen“. Das Unternehmen hat derweil in andere Märkte expandiert, darunter Kasachstan, wo es im Mai die grundsätzliche Genehmigung erhielt, als Anbieter von Krypto-Verwahrungsdienstleistungen tätig zu werden.




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