Ripple wehrt sich gegen Berufung durch SEC

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Ripple Labs hat sich gegen den geplanten Einspruch der US-Wertpapieraufsicht SEC ausgesprochen, der das von der US-Bezirksrichterin Analisa Torres am 13. Juli erlassene Urteil zunächst aussetzen würde.

In einem entsprechenden Schreiben vom 16. August an Richterin Torres vom Southern District of New York, erklärten die Anwälte von Ripple, dass die Securities and Exchange Commission in ihrer Anklage bisher nicht in der Lage war, nachzuweisen, dass der sogenannte Howey-Test in Bezug auf den Vertrieb von Ripple erfüllt ist und die firmeneigene Kryptowährung XRP damit als Wertpapier einzustufen ist. Deshalb müsse der Antrag der SEC auf Berufung abgelehnt werden.

Der von der Behörde angestrebte „Interlocutory Appeal“ würde bedeuten, dass die zentrale Frage der Einstufung von XRP erneut geprüft wird, während andere Teile der Klage weiter verhandelt werden könnten.

Damit könnte die SEC ihren Einspruch zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorbringen, weshalb die Anwälte von Ripple entgegnen, dass der Prozess zunächst vollumfänglich verhandelt werden müsse, ehe in Berufung gegangen werden kann.

Ripple Labs spricht sich gegen den Einspruch der SEC aus. Quelle: Court Listener

Die Anwälte von Ripple legen dabei drei Hauptargumente gegen den Antrag der SEC vor. Erstens geben sie zu bedenken, dass eine Berufung eine spezielle Rechtsfrage erfordert und dass der Antrag der SEC keine neuen Rechtsfragen in dem Verfahren aufwirft, die überprüft werden müssen.

Zweitens behaupten die Anwälte, dass das Argument der SEC, das Gericht habe in der Sache falsch entschieden, nicht ausreicht, da die SEC nachweisen muss, dass zwei Gerichte in der Sache in klarem Widerspruch zueinander stehen, was hier nicht der Fall ist.

Drittens geben die Anwälte von Ripple zu bedenken, dass eine sofortige Berufung das übergeordnete Verfahren nicht voranbringen würde.

Stuart Alderoty, der Chefjustiziar von Ripple, betont, dass in dieser Angelegenheit kein „außergewöhnlicher Umstand“ vorliege, der das Gericht dazu berechtige, von dem üblichen rechtlichen Verfahren abzuweichen:

„Hier liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, die es rechtfertigen würden, von der Verfahrensordnung abzuweichen, damit alle Fragen in Bezug auf alle Parteien vor einer Berufung geklärt werden müssen.“

Am 13. Juli hatte Ripple in dem Prozess einen äußerst wichtigen Punktsieg gegen die Börsenaufsicht bezüglich der Einstufung von XRP erzielt.

Torres hatte entschieden, dass XRP an sich kein Wertpapier sei. Die Richterin räumte jedoch ein, dass der Verkauf von XRP unter bestimmten Umständen ein Wertpapier sein kann, z. B. wenn die Kryptowährung an institutionelle Anleger verkauft wird, aber eben nicht, wenn sie an Kryptobörsen an Kleinanleger verkauft wird.




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