Staatsanwaltschaft weist „unnötige“ Fragen für Jury-Auswahl im SBF-Prozess zurück

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Am 15. September hat die amerikanische Bundesstaatsanwaltschaft auf die Fragen der Verteidigung hinsichtlich der Auswahl der Geschworenen für den Fall gegen den ehemaligen FTX-CEO Sam Bankman-Fried geantwortet. Der frühere Krypto-Unternehmer sieht sich mit sieben Anklagepunkten wegen Betrugs und Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch seiner Kryptobörse konfrontiert, die ihn für Jahrzehnte ins Gefängnis bringen könnten.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten dem Gericht am 11. September ihre Fragenvorschläge für die Auswahl der Geschworenen vorgelegt, wobei diese drastische Unterschiede beiden den Auswahlkriterien aufwiesen.

In einem Schreiben an Richter Lewis Kaplan vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York erhob US-Staatsanwalt Damian Williams Einspruch gegen Fragen in vier der 14 Abschnitte der von der Verteidigung vorgeschlagenen Vorvernehmung. Die Vorvernehmung ist das Verfahren zur Befragung potenzieller Geschworener. Williams schrieb:

„Die vom Angeklagten vorgeschlagene Vorvernehmung enthält zahlreiche unnötige und zeitraubende Fragen, die oft zu einer offenen Diskussion auffordern, sowie Fragen, die sich wiederholen, vorurteilsbehaftet und argumentativ sind.“

Williams kritisiert insbesondere die Fragen in den Abschnitten, die sich mit der Publicity, der philosophischen Bewegung des effektiven Altruismus, den politischen Spenden, der Lobbyarbeit sowie der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) von Bankman-Fried befassen.

Der Abschnitt über die Publicity von SBF im Vorfeld des Gerichtsverfahrens hätten ohnehin eine wackelige rechtliche Grundlage, während Fragen über effektiven Altruismus laut dem Staatsanwalt „ein schlecht verdeckter Versuch sind, das Narrativ der Verteidigung voranzutreiben“. Fragen zu politischen Spenden und zu ADHS seien ebenfalls irrelevant und voreingenommen, so Williams. Zur Erklärung: Bankman-Fried soll an ADHS leiden.

Die Fragen der Staatsanwaltschaft wären dagegen „standardmäßig, neutral und angemessen“. Beide Seiten schlagen zumindest vor, zukünftige Geschworene nach ihrer Einstellung zu Kryptowährungen zu fragen. Die dahingehenden Fragen der Verteidigung lauten unter anderem:

„Wenn ein Unternehmen aus der Kryptobranche oder der Finanzbranche scheitert, sind Sie dann der Meinung, dass nur die Eigentümer des Unternehmens die Schuld tragen?“

Bankman-Fried hat auf „nicht schuldig“ plädiert, was die gegen ihn erhobenen Vorwürfe betrifft. Sein Prozess wird am 3. Oktober in New York beginnen.




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