Polen geht wegen Datenschutzbeschwerde gegen ChatGPT vor

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Das polnische Amt für den Schutz personenbezogener Daten (UODO) hat eine Untersuchung zu einer Beschwerde gegen ChatGPT von OpenAI eingeleitet. Ein ungenannter Antragsteller beschuldigt das Unternehmen, Daten auf „unrechtmäßige, unzuverlässige Weise“ zu verarbeiten.

In einer entsprechenden Erklärung vom 20. September betont Jan Nowak, der Präsident des Datenschutzamtes, dass dies nicht das erste Mal sei, dass Zweifel an der Einhaltung des europäischen Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre durch ChatGPT geäußert würden.

In der Beschwerde wird OpenAI vorgeworfen, Daten auf unrechtmäßige und unzuverlässige Weise zu verarbeiten, und die Regeln, nach denen es Daten sammelt und verarbeitet, nicht transparent zu machen.

Der Kläger wirft dem Unternehmen vor, in seinem Fall habe ChatGPT falsche Informationen über ihn generiert, und seine Forderungen nach Ausübung seiner Rechte gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seien von OpenAI nicht erfüllt worden.

Nowak räumte jedoch ein, dass das geplante Verfahren gegen OpenAI schwierig werden könnte, da es ein Unternehmen außerhalb der Europäischen Union (EU) betrifft.

„Der Fall betrifft die Verletzung zahlreicher Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, weshalb wir OpenAI auffordern werden, eine Reihe von Fragen zu beantworten, um ein gründliches Verwaltungsverfahren durchführen zu können“, so Nowak.

Jakub Groszkowski, der stellvertretende Vorsitzende der UODO, ergänzt, dass die Anschuldigungen in der Beschwerde Zweifel an der Einstellung von OpenAI zu den europäischen Grundsätzen zum Schutz personenbezogener Daten aufkommen lassen.

UODO wird daher diese Zweifel klären, insbesondere vor dem Hintergrund des in der Datenschutzgrundverordnung enthaltenen Grundsatzes des „eingebauten Datenschutzes“, so die Behörde.

Dies ist nicht das erste Mal, dass OpenAI mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung in Konflikt geraten ist.

Im März sperrten die italienischen Datenschutzbehörden den KI-Chatbot bereits vorübergehend und leiteten eine Untersuchung wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die geltenden Datenschutzvorschriften ein.

Die italienische Datenaufsichtsbehörde erklärte außerdem, dass es den Nutzern an Informationen über die von OpenAI gesammelten Daten mangelt.

Im April verlangten dann auch die deutschen Aufsichtsbehörden Antworten auf die Frage, ob das Unternehmen die strengen Datenschutzbestimmungen der EU-Grundverordnung einhalten will und kann.

Im selben Monat gründete der Europäische Datenschutzausschuss auch noch eine spezielle Arbeitsgruppe zu OpenAI.

Cointelegraph hat sich an OpenAI gewandt, aber bei Redaktionsschluss noch keine Antwort erhalten.




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