Nur menschliche Kreationen haben Anspruch auf Urheberrecht

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In einem kürzlichen Gerichtsurteil hat die US-Bezirksrichterin Beryl Howell die Haltung des US-Urheberrechtsamtes bestätigt, wonach Kunstwerke, die ausschließlich von künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen wurden, nicht urheberrechtlich geschützt werden können.

Diesem Urteil ging die Besorgnis voraus, dass generative KI menschliche Künstler und Schriftsteller überflüssig machen könnte.

Über 100 Tage nach dem Beginn des Hollywood-Autorenstreiks sind die Bedenken um die mögliche Übernahme der Drehbücher durch KI lauter geworden. Die Vorschriften zum geistigen Eigentum haben jedoch stets bekräftigt, dass das Urheberrecht ausschließlich für von Menschen geschaffene Werke gilt.

Das Urteil von Howell. Quelle: CourtListener

Howell entschied so über die Klage von Stephen Thaler gegen die Regierung, die sich weigert, KI-Werke zu registrieren. Thaler, der CEO von Imagination Engines, einem Unternehmen für neuronale Netzwerke, vertrat die Ansicht, dass KI, die die Kriterien für die Urheberschaft erfüllt, als Urheber anerkannt werden sollte. Daher sollte das Eigentum an dem Werk dem Eigentümer des KI-Systems zustehen.

Howell war anderer Meinung und hob die Bedeutung des Menschen als Urheber im Urheberrecht hervor. Sie verwies auf frühere Fälle wie Burrow-Giles Lithographic Company v. Sarony, in denen der Schutz für von Menschen geschaffene Ideen befürwortet wurde. In einem weiteren Fall konnte nicht einmal ein von einem Tier aufgenommenes Foto urheberrechtlich geschützt werden.

Howell sagte über das Urheberrecht, das es Menschen zu kreativen Leistungen motiviere. Sie wies darauf hin, dass Urheberrechte und Patente als geschütztes Eigentum konzipiert wurden, um Wissenschaft und Kunst zu fördern, indem sie zu Kreativität und Innovation ermutigen.

Derzeit wird über KI-Firmen diskutiert, die urheberrechtlich geschützte Inhalte für das Training verwenden. In Kalifornien sind mehrere Künstler mit Urheberrechtsverletzungen vor Gericht gezogen, was dazu führen könnte, dass KI-Unternehmen ihre Sprachmodelle um- oder einstellen müssen.

Mit diesem Urteil kommt Bewegung in die Diskussion über KI und Urheberrecht. Auch wenn KI-Kunst möglicherweise nicht unter das Urheberrecht fällt, wird hier die Bedeutung menschlicher Kreativität für das geistige Eigentum hervorgehoben.


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