EU-Datenschützer fordern Anonymität für kleine Transaktionen mit digitalem Euro

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Am 18. Oktober gaben der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte eine gemeinsame Erklärung zur Regulierung des digitalen Euro ab, wie von der Europäischen Kommission im Juli 2023 vorgeschlagen. Die Aufsichtsbehörden gaben dabei gleich mehrere Empfehlungen ab, um die Datenschutzstandards Zentralbank-Digitalwährung (CBDC) der Europäischen Union (EU) zu verbessern.

Die beiden Instanzen schlagen unter anderem vor, das geplante Überprüfungsverfahren für den maximal zulässigen Betrag an digitalen Euro, der auf einem individuellen Konto gehalten werden darf, zu präzisieren. Der aktuelle Entwurf sieht bisher vor, dass die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken einen einzigen Zugangspunkt zu den Daten eines jeden Nutzers einrichten können. Beide Behörden empfehlen deshalb, eine Bewertung durchzuführen, um die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit eines einzigen Zugangspunktes zu bestimmen. Sie betonen, dass der Einsatz technischer Maßnahmen zur dezentralen Speicherung dieser Identifikatoren möglich ist.

Die Regulierungsbehörden weisen auch auf die mangelnde Vorhersehbarkeit des vorgeschlagenen Betrugserkennungs- und -vermeidungsmechanismus der CBDC hin. Sie empfehlen, aus Sicht des Datenschutzes „weniger einschneidende Maßnahmen“ in Betracht zu ziehen.

Die Behörden raten außerdem „dringend“ zur Festlegung einer „Datenschutzschwelle“ unterhalb der Offline- und Online-Transaktionen von geringem Wert nicht im Rahmen der Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung und der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung erfasst werden müssen. Sie nannten jedoch keinen konkreten Betrag, sondern verwiesen lediglich auf eine mögliche Transaktionsgrenze, die „tägliche Transaktionen von geringem Wert“ abdeckt.

Diese Woche hat der EZB-Rat nach zweijähriger Untersuchungsphase endlich die „Vorbereitungsphase“ für den digitalen Euro angekündigt. Die Vorbereitungsphase wird zwei Jahre dauern und sich auf die Festlegung von Regeln für die europäische Digitalwährung und die Auswahl möglicher Emittenten konzentrieren. Eine tatsächliche Herausgabe ist damit allerdings noch nicht beschlossene Sache.


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