DOJ benennt Zeugen im Bankman-Fried-Prozess: SBF-Verteidigung noch skeptisch

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Das US-Justizministerium (DOJ) hat bestätigt, ehemalige FTX-Kunden, -Investoren und -Mitarbeiter als Zeugen im bevorstehenden Prozess gegen Sam Bankman-Fried, den ehemaligen FTX-CEO, vorladen zu wollen.

Das DOJ reichte am 30. September einen schriftlichen Antrag in limine ein, in dem Zeugen genannt werden, die im Zusammenhang mit Aussagen zum Umgang von FTX mit Kundengeldern aufgerufen werden sollen.

Die Zeugenaussagen sollen Aufschluss über die Interaktionen zwischen den Angeklagten und den Zeugen geben. Außerdem sollen die Zeugen die Äußerungen und das Verhalten von Bankman-Fried beschreiben, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwaltung von FTX. Das DOJ will die Erfahrungen von privaten und institutionellen Kunden hervorheben, die FTX beträchtliche Vermögenswerte anvertraut haben, weil sie glaubten, dass die Plattform diese sicher verwahren würde.

Gerichtsdokument zu den Zeugen. Quelle: CourtListener

Außerdem hat sich eine Situation in Bezug auf einen der Zeugen des DOJ, nämlich “FTX Customer-1”, der in der Ukraine lebt, ergeben. In Anbetracht des anhaltenden Konflikts in der Ukraine ist es schwer für diesen, in die USA zu reisen, um als Zeuge auszusagen. Das DOJ hat daher Videokonferenzen als praktikable Alternative vorgeschlagen. Die Verteidigung von Bankman-Fried hat diesem Vorschlag jedoch noch nicht zugestimmt.

Das Anwaltsteam von Bankman-Fried unter der Leitung von Rechtsanwalt Mark Cohen hat jedoch auch Bedenken über die Fragen des Justizministeriums geäußert. Nach Ansicht von Bankman-Frieds Verteidigung vermitteln diese Verhöre einen Eindruck von Schuld von Bankman-Fried und könnten den Grundsatz “unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist” aushöhlen.

Darüber hinaus behauptet die Verteidigung, diese Fragen könnten zudem die inhärente Voreingenommenheit der Geschworenen, insbesondere in Bezug auf ihre Erfahrungen mit Kryptowährungen, nicht effektiv aufdecken. Außerdem könnten spezifische Fragen die Perspektive der Geschworenen unbeabsichtigt lenken, anstatt authentische Erkenntnisse zu erlangen. Das könnte die Unparteilichkeit des Prozesses gefährden.

Die Auswahl der Geschworenen begoinnt am 3. Oktober und kurz darauf der eigentliche Prozess.


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