SBF-Anwälte wehren sich gegen „voreingenommene“ Fragen an Geschworene

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Der Anwalt von Sam Bankman-Fried, dem ehemaligen CEO der inzwischen aufgelösten Kryptobörse FTX, ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Fragen für die Geschworenen im bevorstehenden Betrugsprozess voreingenommene Antworten hervorrufen könnten.

In einem entsprechenden Gerichtsantrag vom 29. September behauptet Anwalt Mark Cohen, der Bankman-Fried vertritt, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Fragen an die Geschworenen Vorurteile enthalten, die zu einem unfairen Prozess für Bankman-Fried führen könnten.

„Das von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Auswahlverfahren entmutigt potenzielle Geschworene von einer vollständigen Offenlegung ihrer Hintergründe, bietet der Verteidigung nicht genügend Informationen, um eine mögliche Voreingenommenheit der Geschworenen festzustellen und birgt die Gefahr, dass die Geschworenen durch die Darstellung der Vorwürfe in einer nachteiligen Weise beeinflusst werden.“

Auszug aus dem Antrag der Verteidigung von Sam Bankman-Fried. Quelle: CourtListener

Er argumentiert besonders im Hinblick auf den letzten Punkt, dass die in den Fragen zur Auswahl der Geschworenen verwendeten Formulierungen bereits ein voreingenommenes Bild zeichnen und Bankman-Frieds Schuld an Betrug und Geldwäsche vermuten lassen.

„Insbesondere der letzte Satz in Absatz 3 suggeriert durch den Verweis auf ‘seinen Betrug’ statt auf ‘seinen angeblichen Betrug’ oder einfach ‘Betrug’ unzulässigerweise, dass der Betrug von Herrn Bankman-Fried eine feststehende Tatsache ist.“

Cohen betont, wie wichtig es ist, dass das Gericht die potenziellen Geschworenen daran erinnert, dass für Bankman-Fried die Unschuldsvermutung gilt, solange seine Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen ist.

Unter anderem aus diesem Grund plädierte Cohen dafür, dass das Gericht das von der Verteidigung vorgeschlagene Auswahlverfahren nutzen sollte.

Cointelegraph berichtete jedoch kürzlich, dass die Staatsanwaltschaft die von Bankman-Fried vorgeschlagenen Fragen als unnötig und zeitraubend ablehnt.

Die Staatsanwaltschaft erhob insbesondere Einwände gegen Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit von SBF vor der Verhandlung, zur philosophischen Bewegung des effektiven Altruismus, zu politischen Spenden und Lobbyismus sowie zur Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) des ehemaligen FTX-Chefs.

Die Auswahl der Geschworenen wird am 3. Oktober beginnen, ehe der Startschuss für den eigentlichen Prozess am 4. Oktober fällt.

Einem kürzlich veröffentlichten Prozesskalender zufolge wird es im Oktober 15 volle Prozesstage und im November weitere sechs geben.

In der Zwischenzeit befindet sich Bankman-Fried seit dem 11. August im Metropolitan Detention Center in Haft. Der US-Richter Lewis Kaplan hat seine zahlreichen Anträge auf vorübergehende Freilassung zur Vorbereitung auf den Prozess wiederholt abgelehnt.


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