Basler Ausschuss erwägt Offenlegungspflicht für Krypto-Vermögen von Banken

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Die Auswirkungen der Bankenkrise zu Beginn dieses Jahres halten an, weshalb der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht nun in Erwägung zieht, Banken zur Offenlegung ihrer Krypto-Anlagen zu verpflichten. Der Ausschuss, der unter der Schirmherrschaft der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ ) steht, hat den Besitz von Kryptowährungen als einen der Faktoren identifiziert, die im März zum Untergang mehrerer Banken geführt haben.

Auf seiner jüngsten Sitzung vom 4. und 5. Oktober befasste sich der Ausschuss entsprechend mit den Ursachen für die Zusammenbrüche der Silicon Valley Bank, der Signature Bank of New York und der First Republic Bank sowie mit dem Beinahe-Zusammenbruch der Credit Suisse, die später von ihrem Konkurrenten UBS übernommen wurde.

Dem Bericht des Ausschusses zufolge könnten drei strukturelle Trends indirekt zum Scheitern der Banken beigetragen haben: die zunehmende Rolle der bankfremden Intermediäre in den letzten Jahren, die Konzentration von Krypto-Vermögenswerten in einer kleinen Anzahl von Banken und die Fähigkeit der Kunden, ihre Gelder aufgrund der zunehmenden Digitalisierung schneller zu bewegen.

In dem Bericht wurden deshalb auch politische Fragen aufgeworfen.

Problembereiche der betroffenen Banken der Bankenkrise von 2023. Quelle: Basel Committee

Des Weiteren wurde insbesondere die Rolle von Kryptowährungen bei der Insolvenz der Signature Bank hervorgehoben. Der Ausschuss stellte dahingehend fest:

„Die beträchtliche Kundenkonzentration von Unternehmen mit digitalen Vermögenswerten brachte die SBNY in eine prekäre Lage, als der ‚Krypto-Winter‘ im Jahr 2022 einsetzte. […] Die mangelhafte Governance und die unzureichenden Risikomanagementpraktiken der SBNY brachten die Bank in eine Lage, in der sie ihre Liquidität in Stresszeiten nicht effektiv steuern konnte.“

Signature wurde am 12. März vom New York State Department of Financial Services (NYDFS) geschlossen. Die Aufsichtsbehörde erklärte damals jedoch, dass Kryptowährungen nicht der Grund für ihre Entscheidung waren.

Die Diskussion sei kein Hinweis auf geplante Überarbeitungen der Basler Rahmenvereinbarung, wie der Bericht abschließend noch klarstellt. Im Januar änderte der Ausschuss seine Rahmenvereinbarung, um Krypto-Vermögenswerte in den Bankreserven auf 2 % zu begrenzen.

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