Spanische Bürger, die Krypto-Vermögenswerte auf nicht-spanischen Plattformen halten, müssen diese bis zum 31. März 2024 aufgrund eines neuen Gesetzes zur Besteuerung von virtuellen Vermögenswerten melden.
Die spanische Steuerbehörde, nämlich die Agencia Tributaria, hat das Formular 721 veröffentlicht. Das ist ein Steuererklärungsformular für virtuelle Vermögenswerte im Ausland, das erstmals am 29. Juli 2023 im Boletín Oficial del Estado, dem offiziellen Staatsanzeiger des Königreichs Spanien, angekündigt wurde.
Die Frist für die Abgabe der Erklärung auf dem Formular 721 beginnt am 1. Januar 2024 und endet am letzten Tag des Monats März. Natürliche und juristische Personen müssen Gelder auf ihren Kryptokonten im Ausland zum 31.12.2023 melden.
Allerdings sind nur natürliche Personen, deren Bilanz 50.000 Euro an Krypto-Vermögenswerten übersteigt, verpflichtet, ihre ausländischen Bestände zu melden. Diejenigen, die ihr Vermögen in selbstverwahrten Wallets aufbewahren, müssen ihre Bestände über das Standard-Vermögenssteuerformular 714 melden.
Die Agencia Tributaria hat kürzlich verstärkt daran gearbeitet, gegen lokale Krypto-Besitzer vorzugehen. Im April 2023 hat sie 328.000 Mahnungen an Leute verschickt, die ihre Steuern auf Krypto für das Steuerjahr 2022 nicht bezahlt haben. Die Zahl der Mahnungen stieg jährlich um 40 Prozent. Im Jahr 2022 gab es 150.000 Mahnungen und 2021 waren es nur 15.000 Bescheide.
Das Land versucht proaktiv Kryptowährungen zu regulieren. Im Oktober berichtete das spanische Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation, dass der erste umfassende Krypto-Rahmen der Europäischen Union, die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets, im Dezember 2025 auf nationaler Ebene in Kraft treten soll, sechs Monate vor der offiziellen Frist.
Im November hat die wichtigste Finanzaufsichtsbehörde Spaniens ihren ersten Fall gegen einen Technologieanbieter wegen Verstoßes gegen die Krypto-Werbevorschriften aufgerollt.
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