Europäische Bankenaufsicht und ESMA stellen Entwürfe für Krypto-Guidelines vor

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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) haben am 20. Oktober gemeinsam ein Konsultationspapier mit zwei Entwürfen veröffentlicht. Diese Entwürfe umfassen die Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Aktionären oder Mitgliedern, die qualifizierte Beteiligungen an Emittenten von Asset-Referenz-Token (ARTs) und Krypto-Asset-Dienstleistern (CASPs) halten.

Die vorgeschlagenen gemeinsamen Leitlinien für die Bewertung der Eignung von direkten oder indirekten Aktionären oder Mitgliedern, die qualifizierte Beteiligungen an ART- oder CASP-Emittenten halten, bieten den Aufsichtsbehörden einen gemeinsamen Ansatz für die Bewertung ihrer Eignung. Dies umfasst die Erteilung von Genehmigungen für ART- und CASP-Emissionen und die Durchführung aufsichtsrechtlicher Bewertungen für potenzielle Übernahmen.

Die Leitlinien für die Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans von ART- und CASP-Emittenten bieten standardisierte Kriterien für die Bewertung von ihren Kenntnissen, ihres Fachwissens, ihrer Integrität und ihrer Fähigkeit, ihrer Verantwortung angemessen Zeit zu widmen.

Auszug aus dem gemeinsamen Konsultationspapier. Quelle: European Banking Authority

Die Richtlinien zielen darauf ab, die Integrität des Kryptomarktes und der damit verbundenen Dienstleistungen zu schützen und Vertrauen in sie zu schaffen sowie das Potenzial für Regelanwendungsdiskrepanzen und Arbitrage zu minimieren. Die Konsultationsfrist läuft noch bis zum 22. Januar 2024.

Im Vorgriff auf künftige Vorschriften hat die Bankenaufsichtsbehörde der Europäischen Union Stablecoin-Emittenten aufgefordert, sich freiwillig an bestimmte „Leitprinzipien“ in Bezug auf Risikomanagement und Verbraucherschutz zu halten. Die EBA stellte am 12. Juli ihr erstes Maßnahmenpaket mit Bitte um öffentliches Feedback vor, um die Anforderungen an die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) zu klären, die am 30. Juni 2024 in Kraft treten soll.


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