Europäische Kommission stellt Gesetzgebungsplan für digitalen Euro vor

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Am 28. Juni gab die Europäische Kommission bekannt, dass sie einen Gesetzgebungsplan für einen digitalen Euro vorgeschlagen hat, um diesen zu einem weithin akzeptierten und leicht zugänglichen Zahlungsmittel zu machen.

In der Ankündigung wird unter anderem erklärt, dass EU-Bürger den digitalen Euro direkt bei ihren Banken erhalten können sollen, um einen möglichst einfachen Zugang zu gewährleisten und zu verhindern, dass Teile der Bevölkerung durch diesen Schritt abgehängt werden. Der Vorschlag enthält auch Bestimmungen für kostenlose grundlegende digitale Euro-Dienste, den Schutz der Privatsphäre und Offline-Zahlungen.

In einem separaten Vorschlag schlägt die Kommission vor, dass Banken, Versicherer und Fonds Kundendaten gegen eine Vergütung mit Fintech-Unternehmen teilen sollten, um den gemeinsamen Fortschritt des digitalen Finanzwesens in Europa zu fördern. Gemäß diesem Vorschlag müssen Unternehmen, die im Besitz von Kundendaten sind, diese auf Anfrage der Kunden unverzüglich und kontinuierlich mit den teilnehmenden Unternehmen teilen, um einen Echtzeit-Zugriff auf die Informationen zu gewährleisten.

Mit diesem Schritt will die Kommission den von Banken, Visa und Mastercard kontrollierten Zahlungsverkehrsmarkt öffnen, der inzwischen durch Fintech-Unternehmen, die alternative Dienstleistungen anbieten, an Konkurrenz gewonnen hat. Darüber hinaus wird in der vorgeschlagenen Gesetzgebung dem Schutz der Privatsphäre der Nutzer und dem Datenschutz Vorrang eingeräumt, während gleichzeitig die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung minimiert werden.

Die Europäische Zentralbank (EZB) begrüßte den Vorschlag der Kommission, mit dem sichergestellt werden soll, dass Bargeld ein wesentlicher Bestandteil des Zahlungssystems bleibt. Sie unterstützte den Vorschlag der Kommission, den Status des Euro-Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel zu erhalten. EZB-Präsidentin Christine Lagarde kommentiert dahingehend:

„Wir freuen uns darauf, weiterhin mit anderen Institutionen der Europäischen Union zusammenzuarbeiten, um einen digitalen Euro zu schaffen und sicherzustellen, dass unsere Währung für das digitale Zeitalter geeignet ist.“

Die Untersuchungsphase des Projekts wird bis Oktober 2023 abgeschlossen sein. Danach wird die EZB mit der weiteren Entwicklung und Erprobung fortfahren. In der nächsten Phase wird die EZB die technischen Lösungen und geschäftlichen Vereinbarungen weiterentwickeln und testen.

Ein möglicher Beschluss des EZB-Rats zur Ausgabe eines digitalen Euro würde erst nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs gefasst.


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