Krypto-Vorschriften werden an EU-Verordnung MiCA angepasst

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Die Finanzaufsichtsbehörde von Malta (MFSA) hat eine öffentliche Konsultation zu Änderungen ihrer Krypto-Vorschriften begonnen, um diese an die europäische Verordnung Märkte für Krypto-Assets (MICA) anzupassen, die im Dezember 2024 in Kraft treten sollen. Die öffentliche Konsultation läuft noch bis zum 29. September.

Das revidierte Regelwerk schlägt Änderungen an den Regeln für Börsen, Depotbanken und Portfoliomanager vor, um sie an die MiCA-Verordnung der Europäischen Union anzupassen. Malta hat erstmals 2018 mit dem Virtual Financial Assets (VFA) einen Krypto-Rahmen geschaffen.

Einige bemerkenswerte Änderungen in Bezug auf das VFA-Regelwerk sind:

  • Die MFSA hat die Systemprüfungsanforderung für VFA-Lizenzinhaber gestrichen.
  • Die Kapitalanforderungen für Lizenzinhaber der Klassen 3 und 4 wurden auf 125.000 Euro bzw. 150.000 Euro gesenkt.
  • Die Pflicht einer Berufshaftpflichtversicherung wurde gestrichen.
  • Die Outsourcing-Anforderungen wurden im Einklang mit der MiCA-Verordnung aktualisiert.
  • Die dienstleistungsspezifischen Regeln der MiCA-Verordnung wurden in das VFA-Regelwerk eingearbeitet, wobei die Anforderungen an die VFA-Börsen, die Orderausführung und die Kundeneignung geändert werden.
  • Die Anforderungen im Zusammenhang mit der Kundenkategorisierung wurden gestrichen.
  • Die Anforderungen an das Risikomanagement und den internen Kapitaladäquanzbericht wurden gestrichen.

Mit der Verabschiedung der MiCA-Verordnung werden alle bestehenden Regelungen in den EU-Staaten durch die universellen MiCA-Gesetze ersetzt. Malta hatte als EU-Mitglied zwei Möglichkeiten: Entweder 18 Monate zu warten, bis die MiCA-Gesetze in Kraft treten oder die bestehenden Vorschriften zu ändern und sie schon jetzt an die universellen EU-Gesetze anzupassen. Die Regulierungsbehörden entschieden sich für die zweite Option.

In einem Interview im Oktober letzten Jahres erklärten die Regulierungsbehörden, dass frühzeitige Änderungen an ihren bestehenden Krypto-Vorschriften den Inhabern von VFA-Lizenzen einen nahtlosen Übergang zu MiCA-Gesetzen und den Erhalt der EU-Lizenz erleichtern würden. Der maltesische VFA-Rahmen basiert auf den Grundsätzen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID). MiCA hat mehrere Grundsätze aus demselben Regelwerk übernommen.

Neben Malta hat auch das EU-Mitgliedsland Frankreich seine bestehende Krypto-Regulierung an MiCA angepasst, die Anfang 2024 in Kraft treten.


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