Coinbase wusste von wahrscheinlichem Rechtsbruch

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Laut einem Schreiben der amerikanischen Börsenaufsicht SEC vom 7. Juli an ein Bezirksgericht hatte Coinbase Kenntnis von der Wahrscheinlichkeit, dass das Wertpapierrecht auf Bundesebene auf die Geschäfte der Kryptobörse Anwendung finden würden, und informierte seine Aktionäre offen über die Möglichkeit, dass die auf der Plattform gehandelten Vermögenswerte als Wertpapiere eingestuft werden könnten.

„Seitdem Coinbase ein börsennotiertes Unternehmen geworden ist, hat es seine Aktionäre wiederholt über das Risiko informiert, dass die auf der Plattform gehandelten Krypto-Vermögenswerte als Wertpapiere eingestuft werden könnten und dass die eigenen Geschäftsaktivitäten daher gegen geltendes Wertpapierrecht verstoßen könnten“, wie die Börsenaufsicht entsprechend schreibt.

Die SEC argumentiert weiter, dass Coinbase ein „milliardenschweres Unternehmen ist, das von erfahrenen Rechtsexperten beraten wird“, und das bewusst „mehr als 75 Jahre des geltenden Rechts nach Howey ignoriert hat“ und nun versucht, „seinen eigenen Test dafür zu konstruieren, was ein Wertpapier ausmacht“.

Screenshot der SEC-Antwort vom 7. Juli. Quelle: CourtListener

Das Schreiben ist eine Antwort auf den vorherigen Antrag von Coinbase. Am 28. Juni hatte die Börse einen Antrag auf eine Urteilsfindung gestellt, um der SEC damit eine klare Positionierung bei der Krypto-Regulierung abzuverlangen und endlich für rechtliche Klarheit zu sorgen. Laut der Cornell University wird ein Antrag auf ein Urteil immer dann gestellt, wenn mindestens eine Partei der Meinung ist, dass es keinen wirklichen Streit über wesentliche Fakten in einem Fall gibt.

In diesem früheren Schreiben brachte Coinbase einen Auftritt des SEC-Vorsitzenden Gary Gensler vor dem Kongress zur Sprache, in dem dieser angeblich behauptete, dass es „keine zuständige Behörde für Kryptobörsen gibt“ und dass „nur der Kongress“ die Befugnis zur Regulierung von Kryptobörsen erteilen könne. Coinbase wies zudem darauf hin, dass die SEC erst zwei Jahre nach dem Börsengang der Krypto-Handelsplattform Anklage wegen deren Geschäftsaktivitäten erhoben hat, obwohl diese der Regulierungsbehörde und der Öffentlichkeit im Vorfeld des Börsengangs „ausführlich beschrieben“ wurden.

Im Gespräch mit Cointelegraph erklärte der Anwalt für Unternehmens- und Wertpapierrecht Roland Chase, dass „die SEC vom Kongress lediglich ermächtigt ist, die Unterlagen für den Börsengang zu prüfen, Kommentare abzugeben und Fragen zu stellen, um die Offenlegung des Unternehmens gegenüber potenziellen Anlegern zu verbessern“, und fügte hinzu, dass die Bundeswertpapiergesetze, die den Börsengang regeln, allen voran auf Offenlegung basieren. „Das bedeutet, dass die SEC die Börsenzulassung eines Unternehmens nicht verweigern kann, nur weil sie der Meinung ist, dass es keine gute Idee ist, in dieses Unternehmen zu investieren“, so der Experte.

Die Wertpapieraufsichtsbehörde erhob am 6. Juni Anklage gegen Coinbase, weil das Unternehmen seit 2019 angeblich nicht registrierte Wertpapiere anbietet. Für den 13. Juli ist in dem Verfahren eine erste Vorverhandlung angesetzt.


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