SEC beantragt Berufung im Verfahren gegen Ripple und XRP

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Die US-Börsenaufsicht SEC will gegen die viel beachtete Gerichtsentscheidung vom Juli Berufung einlegen, in der entschieden wurde, dass die Kryptowährung XRP – sofern diese an Kleinanleger verkauft wird – nicht als Wertpapier einzustufen ist,

In einem entsprechenden Schreiben vom 9. August an die vorsitzende Richterin Analisa Torres erklärt die SEC, dass die Auslegung der Entscheidung eine erneute Prüfung durch ein Berufungsgericht rechtfertigt.

Aus diesem Grund bittet die Behörde Richterin Torres zugleich, den Fall während des Berufungsverfahrens zunächst auf Eis zu legen, da es mehrere andere anhängige Gerichtsverfahren gibt, die je nach Ausgang des Berufungsverfahrens betroffen sein könnten. Die SEC befindet sich derzeit in einem Rechtsstreit mit einer Reihe von Krypto-Unternehmen, darunter Binance und Coinbase, wegen angeblicher Wertpapierverstöße.

„Eine einstweilige Verfügung ist hier gerechtfertigt“, wie die SEC meint und fordert deshalb eine Prüfung der Entscheidung, solange der Fall noch anhängig ist. „Diese beiden Punkte betreffen wichtige Rechtsfragen, bei denen es erhebliche Meinungsverschiedenheiten gibt, die sich in einer bereits entstandenen Spaltung innerhalb des Gerichtsbezirks widerspiegeln.“

Die SEC ergänzt, dass sie vor diesem Hintergrund die Entscheidung des Gerichts, dass Ripples XRP-Verkäufe auf Kryptobörsen sowie Einzelverkäufe keine Investitionskontrakte bzw. Wertpapiere darstellen, prüfen lassen will.

Die SEC hebt in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung eines anderen Richters in ihrer Klage gegen Terraform Labs hervor, der das Torres-Urteil wiederum ablehnt und zu dem Ergebnis kommt, dass an Börsen verkaufte Kryptowährungen auch Wertpapiere sein können.

Das Schreiben der SEC kommt fast einen Monat nachdem Ripple einen wichtigen Punktsieg über die SEC bezüglich des Wertpapierstatus von XRP errungen hat.

Torres entschied, dass die Ripple-Kryptowährung an sich kein Wertpapier sei. Dabei schränkte sie jedoch ein, dass der Verkauf von XRP unter bestimmten Umständen ein Wertpapier sein kann, z. B. wenn diese an institutionelle Anleger verkauft wird, aber eben nicht, wenn die Kryptowährung an Kryptobörsen an Kleinanleger verkauft wird.




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