Binance, Binance.US und CZ werfen SEC „irreführende“ öffentliche Statements vor

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Die Anwälte der amerikanischen Kryptobörse Binance.US, der globalen Kryptobörse Binance Holdings Limited und von Binance-CEO Changpeng „CZ“ Zhao haben einen Antrag eingereicht, in dem behauptet wird, dass die US-Börsenaufsicht (SEC) die Öffentlichkeit in ihrer Kommunikation zum Strafverfahren gegen die drei Beklagten irregeführt hat.

Im entsprechenden Antrag vom 21. Juni an das US-Bezirksgericht für den District of Columbia behaupten die Anwälte von Binance, Binance.US und CZ, die SEC habe in einer Pressemitteilung vom 17. Juni „irreführende“ Aussagen gemacht, und fordern deshalb, dass die Finanzaufsicht die „geltenden Verhaltensregeln“ einhalten solle. Der Antrag bezieht sich allen voran auf den SEC-Direktor für Strafverfolgung, Gurbir Grewal, der behauptet, CZ und Binance könnten „Kundengelder veruntreut oder verschleiert haben“, sowie auf eine Anordnung, die alle an der Klage beteiligten Parteien zur Rückkehr in die Vereinigten Staaten verpflichtet.

„Die SEC hat keine Beweise dafür, dass Kundengelder von BAM [Binance.US] in irgendeiner Weise veruntreut, vermischt oder missbraucht wurden“, heißt es dahingehend in der Mitteilung der Anwälte vom 21. Juni. Und weiter: „Die Pressemitteilung der SEC scheint auch darauf ausgelegt zu sein, ungerechtfertigte Verwirrung in den Markt zu bringen, was dazu führen könnte, dass BAM-Kunden geschädigt werden, anstatt sie zu schützen. Es besteht zudem die Gefahr, dass die Geschworenen mit irreführenden Beschreibungen der Sachlage vorbelastet werden.“

Sofern dem Antrag von einem Bundesrichter stattgegeben wird, könnte die SEC daran gehindert werden, für die Dauer des Verfahrens bestimmte öffentliche Erklärungen zur Binance-Klage abzugeben, die „das Gerichtsverfahren wesentlich beeinflussen könnten“. Das Binance-Rechtsteam legt zur Stützung ihrer Argumente den Teil eines Protokolls einer Anhörung vom 13. Juni vor, in dem der Anwalt der SEC noch einräumte, dass es keine Beweise dafür gebe, dass Vermögenswerte von Binance.US „ins Ausland gegangen sind“.

„Die Pressemitteilung der SEC ist irreführend, enthält Aussagen, von denen die SEC weiß, dass sie nicht durch Beweise gestützt werden, und ist mit den Regeln des professionellen Umgangs unvereinbar.“

Der Gerichtsantrag ist Teil der laufenden Klage der SEC gegen Binance, Binance.US und CZ, die am 5. Juni eingereicht wurde und in der es um nicht registrierte Wertpapierangebote und das Versäumnis von Binance geht, sich als Börse oder Broker-Dealer-Clearingstelle zu registrieren. Der SEC-Vorsitzende Gary Gensler sagte damals, CZ und Binance hätten „Investoren im Hinblick auf ihr Risikokomanagement getäuscht“, weshalb die Aufsichtsbehörde unter anderem Schadensersatz- und Strafzahlungen von dem Krypto-Unternehmen erwirken will.

Die SEC beantragte außerdem, dass das Gericht alle Vermögenswerte der Binance.US einfriert, einigte sich aber schließlich auf einen Kompromiss, wonach immerhin noch die Mitarbeiter der Börse Zugang zu den Kundengeldern haben, solange der Rechtsstreit läuft. Inmitten des Rechtsstreits in den USA kündigte Binance den Start einer regulierten Krypto-Plattform in Kasachstan an.




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