QuadrigaCX will 13 % „Zwischendividende“ an geschädigte Nutzer ausschütten

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Die Gläubiger der insolventen kanadischen Kryptobörse QuadrigaCX sollen im Rahmen einer „Zwischendividende“ 13 % ihrer Gesamtforderungen erhalten.

Laut einer Mitteilung des QuadrigaCX-Konkursverwalters Ernst & Young (EY) vom 12. Mai an die Gläubiger wird jeder „Gläubiger mit einer nachgewiesenen Forderung 13,094156 % seiner nachgewiesenen Forderung abzüglich der anfallenden Abgaben an das Office of the Superintendent of Bankruptcy“ erhalten.

„Die Zwischendividende sieht eine Ausschüttung von etwa 87 % der Mittel vor, die der Treuhänder derzeit hält. Die verbleibenden Mittel werden als Reserve für künftige Auszahlungen im Zusammenhang mit der Konkursverwaltung gehalten. Eine endgültige Ausschüttung wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen“, so EY weiter.

Aus der Mitteilung geht außerdem hervor, dass 17.648 Gläubiger Forderungen im Wert von 305,6 Mio. Kanadischen Dollar (223 Mio. US-Dollar) geltend gemacht haben.

Nach Angaben von EY schuldet die QuadrigaCX 15.356 Gläubigern zwischen 0 und 10.000 Dollar, während 1.784 Personen zwischen 10.000 und 49.999 Dollar zurückbekommen werden.

Forderungen der Quadriga-Gläubiger. Quelle: Ernst & Young

Nur 15 Gläubiger haben Anspruch auf mehr als 1 Million Dollar, wobei die kanadische Steuerbehörde (Canada Revenue Agency) 11,7 Millionen kanadische Dollar an Steuernachzahlungen von 2016 bis 2018 einfordert.

Da die ehemaligen Nutzer der Kryptobörse zum Zeitpunkt des Zusammenbruchs des Unternehmens im Jahr 2019 überwiegend Kryptowährungen, wurden ihre verbleibenden Bestände in den Geldwert der jeweiligen Kryptowährungen zum 15. April desselben Jahres umgerechnet.

Wer zu diesem Zeitpunkt 1 Bitcoin  (BTC) besaß, würde letztendlich 6.739 Kanadische Dollar (4.933 US-Dollar) zurückerhalten, wobei 13 % davon bald als Zwischendividende fließen sollen.

Kursstände verschiedener Kryptowährungen am 15. April 2019. Quelle: Ernst & Young

Wann die Zwischendividenden ausgeschüttet werden, steht noch nicht fest; die Anwaltskanzlei Miller Thomson, die die Gläubiger vertritt, deutete jedoch am 8. Mai an, dass dies in den nächsten Wochen geschehen wird.


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